Kontaktmöglichkeit lt. HSchG

Personen mit laufender oder früherer beruflicher Verbindung zu pro mente steiermark GmbH können wahrgenommene Rechtsverletzungen der eigenen Organisation via E-Mail einmelden.

Was kann eingemeldet werden?

Das Hinweisgeber*innen-System und der Schutz vor persönlichen Nachteilen für den/die Hinweisgeber*in gilt nur für Rechtsverletzungen, die das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) abdeckt.

Folgende Themen fallen unter das HSchG:

  • Öffentliche Gesundheit
  • Verkehrssicherheit
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB) (z. B. Bestechung, Vorteilszuwendung, Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten)
  • Schutz finanzieller Interessen der Europäischen Union iSd Art 325 AEUV

Nicht erfasst sind u. a. folgende Tatbestände:

  • Verschwiegenheitspflichten der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe
  • Verstöße gegen das Arbeitsrecht
  • Mobbing, sexuelle Belästigung
  • Diebstahl, Betrug, Untreue

Ablauf einer Hinweismeldung

  1. E-Mail an hinweis@promentesteiermark.at.
  2. Verfassung der Meldung und Absenden.
  3. Es erfolgt umgehende eine automatisierte Eingangsbestätigung der Meldung.
  4. Jeder Hinweis wird geprüft und es erfolgt eine Rückmeldung an den/die Hinweisgeber*in über Folgemaßnahmen oder begründete Nichtweiterverfolgung nach spätestens 3 Monaten.

Bei Fragen kontaktieren Sie die interne HSchG-Stelle via E-Mail an hinweis@promentesteiermark.at.

News

NEWS

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