Kontaktmöglichkeit lt. HSchG
Personen mit laufender oder früherer beruflicher Verbindung zu pro mente steiermark GmbH können wahrgenommene Rechtsverletzungen der eigenen Organisation via E-Mail einmelden.
Was kann eingemeldet werden?
Das Hinweisgeber*innen-System und der Schutz vor persönlichen Nachteilen für den/die Hinweisgeber*in gilt nur für Rechtsverletzungen, die das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) abdeckt.
Folgende Themen fallen unter das HSchG:
- Öffentliche Gesundheit
- Verkehrssicherheit
- Produktsicherheit und -konformität
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Umweltschutz
- Verbraucherschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB) (z. B. Bestechung, Vorteilszuwendung, Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten)
- Schutz finanzieller Interessen der Europäischen Union iSd Art 325 AEUV
Nicht erfasst sind u. a. folgende Tatbestände:
- Verschwiegenheitspflichten der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe
- Verstöße gegen das Arbeitsrecht
- Mobbing, sexuelle Belästigung
- Diebstahl, Betrug, Untreue
Ablauf einer Hinweismeldung
- E-Mail an hinweis@promentesteiermark.at.
- Verfassung der Meldung und Absenden.
- Es erfolgt umgehende eine automatisierte Eingangsbestätigung der Meldung.
- Jeder Hinweis wird geprüft und es erfolgt eine Rückmeldung an den/die Hinweisgeber*in über Folgemaßnahmen oder begründete Nichtweiterverfolgung nach spätestens 3 Monaten.
Bei Fragen kontaktieren Sie die interne HSchG-Stelle via E-Mail an hinweis@promentesteiermark.at.